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CoV-Omikron: Kontrollpflicht im Handel, Änderungen bei Quarantäneregelung und FFP2-Pflicht im Freien
Online seit 06.01.2022 um 15:07 Uhr
- FFP2-Maskenpflicht auch im Freien, beispielsweise in Fußgängerzonen oder in Warteschlangen.
- Kontrollpflicht der Einhaltung der 2G-Regelung für den Handel.
- Quarantänedauer wird auf fünf Tage verkürzt, Unterscheidung in Kategorie 1 oder Kategorie 2-Kontaktpersonen fällt hingegen weg.
- Der Grüne Pass ist nur mehr für die Dauer von sechs Monaten gültig.
Die Bundesregierung hat am Donnerstag eine Verschärfung der CoV-Vorsichtsmaßnahmen verkündet. Angekündigt wurde auch eine "Aktion Scharf" bei 2G-Kontrollen sowie eine Kontrollpflicht im Handel.
Nach einem Krisengipfel der Bundesregierung mitsamt Vertretern der Länder sowie Experten der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination präsentierten die Verantwortlichen eine Verschärfung der Maßnahmen.
Im Freien, beispielsweise in Fußgängerzonen, in Warteschlangen gilt künftig eine FFP2-Pflicht. Angekündigt wurde von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) auch eine "Aktion Scharf" bei den Covid-Kontrollen. Zudem gibt es wie bisher beispielsweise in der Gastronomie zukünftig auch eine Kontrollpflicht im Handel. Kundinnen und Kunden müssen also verpflichtend auf die Einhaltung der 2G-Regelung kontrolliert werden.
Die Quarantänedauer wird ab 08. Jänner 2022 zwar auf fünf Tage verkürzt - danach ist ein Freitesten möglich - allerdings gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen sogenannten "Kategorie 1- und Kategorie 2-Kontaktpersonen".
Der Grüne Pass ist ab 01. Februar 2022 nur mehr für die Dauer von sechs Monaten gültig.
Mit dem Bündel an Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass es neuerlich zu einem generellen Lockdown kommen wird. Der Lockdown für Ungeimpfte wird hingegen fortgesetzt.
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von Matthias Lauber
am 06.01.2022 um 15:05 Uhr erstellt,
am 06.01.2022 um 15:07 Uhr veröffentlicht,
am 06.01.2022 um 15:07 zuletzt aktualisiert.