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Justiz schließt sich an
Coronavirus: Polizei schränkt Parteienverkehr in allen Polizeidienststellen und Gebäuden ein
Online seit 15.03.2020 um 20:37 Uhr, aktualisiert um 20:50 Uhr
Die Polizei schränkt in allen Polizeidienststellen und Gebäuden aufgrund des Coronavirus den Parteienverkehr auf das Mindestmaß ein.
"Es werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren beziehungsweise Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen beziehungsweise die Aufnahme von Strafanzeigen sind hiervon selbstverständlich unberührt. Alle Polizeiinspektionen sind als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger weiterhin offen, zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten darauf bedacht, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden," so die Polizei.
Neben der Polizei schränkt auch die Justiz den Parteienverkehr bis 13. April 2020 auf das unbedingt erforderliche Ausmaß ein.
"Der Zutritt zum Gericht ist ab sofort nur mehr eingeschränkt möglich. Es sind daher nur Personen einzulassen, die an einer Verhandlung teilnehmen müssen und dazu eine Ladung vorweisen können. Personen, die Akteneinsicht nehmen wollen, müssen dies vorher mit dem zuständigen Entscheidungsorgan vereinbaren und sich durch eine dementsprechende Bestätigung ausweisen. Allen anderen Personen ist der Zutritt zum Gericht zu verwehren," teilt die Justiz am Abend mit.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 15.03.2020 um 20:33 Uhr erstellt,
am 15.03.2020 um 20:37 Uhr veröffentlicht,
am 15.03.2020 um 20:50 zuletzt aktualisiert.