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Silvester keine Ausgangsbeschränkung
Covid-19: Teils verpflichtende Tests, Weihnachtsfest mit maximal zehn Personen
Online seit 11.12.2020 um 22:43 Uhr, aktualisiert um 22:48 Uhr
- Es ist erlaubt, am 24. und 25. Dezember 2020 Weihnachten mit maximal zehn Personen zu feiern.
- Zu Silvester gilt keine Ausgangsbeschränkung, man darf den Jahreswechsel mit maximal einem anderen Haushalt feiern.
- Für bestimmte Berufsgruppen, die noch definiert werden, sowie für besonders betroffene Regionen wird eine Testpflicht für die zweite Auflage der Massentestung Anfang Jänner 2021 beschlossen. Die Berufsgruppen werden noch definiert, die betroffenen Regionen bekanntgegeben.
- Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, die Maskenpflicht an frequentierten Orten auch im Freien einzuführen.
- Ebenso soll die Maskenpflicht künftig am Arbeitsplatz gelten, dort wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Nach den Beratungen mit den Landeshauptleuten hat die Bundesregierung am späten Freitagabend in einer Presseerklärung die weitere Vorgehensweise zur Coronasituation präsentiert.
"Es gelten nach wie vor Ausgangsbeschränkungen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr und es gilt nach wie vor die Kontaktbeschränkung", weißt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) anfangs auf die derzeit bereits geltenden Maßnahmen hin. Wie der Bundeskanzler erklärt, erhalten die Bundesländer an frequentierten Plätzen - auch im Freien - die Möglichkeit, die Maskenpflicht einzuführen. Die Maskenpflicht wird auch am Arbeitsplatz eingeführt, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
"Wir haben uns darauf verständigt, dass es am 24. und 25. Dezember 2020 möglich sein soll, das Weihnachtsfest im kleinen Kreis mit zehn Personen maximal zu begehen. Meine dringende Bitte ist, je kleiner der Kreis ist, desto besser. Maximal zehn Personen. Ab dem 26. Dezember 2020 gelten wieder die Beschränkungen, wie sie jetzt auch gelten. Für Silvester, also den 31. Dezember 2020 werden die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, man hat die Möglichkeit auch mit einem anderen Haushalt den Silvesterabend zu verbringen und zu feiern. Aber es bleiben die Kontaktbeschränkungen aufrecht, also maximal zwei Haushalte. In manchen Ländern gibt es absolute Ausgangssperren, wir versuchen hier einen gewissen Freiraum in diesen Tagen möglich zu machen. Die Bundesregierung wird Berufsgruppen definieren, die sich verpflichtend alle zwei Wochen testen müssen, weil sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt mit vielen Menschen sind, wie Lehrerinnen und Lehrer, Pädagoginnen und Pädagogen, körpernahe Dienstleistungen", so der Bundeskanzler weiter. Besondere Maßnahmen soll es auch für besonders betroffene Regionen geben, wie sie beispielsweise zuvor unter Quarantäne gestellt wurden. Dort sollen sich künftig Personen ebenfalls testen lassen können, um sich diese Quarantäne zu ersparen. Die betroffenen Berufsgruppen werden noch definiert, besonders betroffene Regionen werden ebenfalls bis zur nächsten Testreihe bekanntgegeben.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 11.12.2020 um 22:40 Uhr erstellt,
am 11.12.2020 um 22:43 Uhr veröffentlicht,
am 11.12.2020 um 22:48 zuletzt aktualisiert.