Ab Montag: Negativer CoV-Test bei Ausreise aus dem Bezirk Braunau am Inn nötig
Online seit 02.04.2021 um 14:45 Uhr
Ab Montag (05.04.2021) darf man den Bezirk Braunau am Inn nur mehr mit negativem Coronatest verlassen. Diese Maßnahme soll bis voraussichtlich 11. April 2021 gelten, heißt es. Ein Antigen-Test dürfe nicht älter als zwei Tage, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.
"Da das Fallgeschehen und die Entwicklung der Infektionszahlen im Bezirk Braunau am Inn laut den Expertinnen und Experten des Krisenstabs sehr verstreut ist, ist allerdings auch ein weiterer Anstieg möglich. Es gibt einzelne Fallhäufungen in Betrieben oder Institutionen. Der größte Teil der bekannten Infektionsketten ist im familiären Bereich zu verzeichnen. Eine spezielle Bevölkerungsgruppe ist nicht betroffen. Allerdings weisen derzeit 16 von 46 Gemeinden eine höhere Inzidenz als 400 auf (36%). Ein Antigen-Test darf nicht älter als zwei Tage sein; ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ausnahmen gibt es etwa für Schülerinnen und Schüler, die zum Unterricht in andere Bezirke fahren, sowie für einzelne Berufsgruppen (Güterverkehr, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten), für Einsatzkräfte im Einsatz, Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge sowie Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, bei Behörden- oder Gerichtsterminen oder bei Durchreise ohne Zwischenstopp. Berufspendler in den Bezirk Braunau am Inn müssen bei Ausreise aus dem Bezirk Braunau am Inn ebenfalls ein gültiges negatives Attest vorweisen", heißt es in einer Presseaussendung des Landes Oberösterreich.
Foto: Pressefoto Scharinger/Daniel Scharinger
Foto: Pressefoto Scharinger/Daniel Scharinger
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von Matthias Lauber
am 02.04.2021 um 14:44 Uhr erstellt,
am 02.04.2021 um 14:45 Uhr veröffentlicht,
am 02.04.2021 um 14:45 zuletzt aktualisiert.