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Maßnahme ab Mitternacht dann in elf Bezirken
Covid-19: Ausreisetestpflicht für Bezirke Kirchdorf an der Krems und Wels-Land
Online seit 03.11.2021 um 17:23 Uhr
Die Bezirke Braunau am Inn, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Ried im Innkreis, Schärding, Steyr-Land und Vöcklabruck sind zum Teil bereits seit mehreren Tagen von der sogenannten Ausreisetestpflicht betroffen.
Ab Donnerstag 04. November 2021 um 00:00 gilt diese Maßnahme nun auch für die Bezirke Kirchdorf an der Krems und Wels-Land.
"Für die Bezirke Kirchdorf an der Krems und Wels-Land tritt ab Donnerstag, 04. November 2021 um 00:00 Uhr der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Für alle Personen, die die genannten Bezirke verlassen wollen, gilt daher eine Ausreise-Testpflicht - unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk. Eine Ausreise-Testpflicht gilt bereits auch für die Bezirke Braunau am Inn, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck, Ried und Schärding.
- Der Bezirk Kirchdorf an der Krems liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 515 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
- Der Bezirk Wels-Land liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 508 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
- Auch die Bezirke Braunau am Inn Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck, Ried im Innkreis und Schärding, für die schon bisher eine Ausreise-Testpflicht gilt, liegen nach wie vor über ihren jeweiligen Grenzen bei der gemittelten 7-Tages-Inzidenz", erklärt das Land Oberösterreich.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 03.11.2021 um 17:17 Uhr erstellt,
am 03.11.2021 um 17:23 Uhr veröffentlicht,
am 03.11.2021 um 17:23 zuletzt aktualisiert.