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Regelung für Mindestabstand nun zwei Meter
FFP2-Maske nun Standard: Verschärfte Verordnung der Maskenpflicht in Österreich in Kraft getreten
Online seit 25.01.2021 um 09:54 Uhr
Seit Montag gilt in Österreich die Verschärfung der Covid19-Maßnahmenverordnung. In erster Linie betrifft dies die Maskenpflicht, FFP2-Masken sind nun Standard, der Mindestabstand wurde vergrößert.
Bei einem Arztbesuch, beim Einkauf im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistungsbetrieben, auf Märkten und auch in allen öffentlichen Verwaltungsgebäuden müssen ab 25. Jänner 2021 FFP2-Masken getragen werden. Die FFP2-Maske löst nun also als Standard die einfacheren Mund-Nasen-Schutz-Masken ab.
Für Kinder gelte eine eigene Regelung heißt es. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von diesen Maßnahmen ausgenommen, zwischen vollendetem sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder einen Mund-Nasen-Schutz anstatt der Mund-Nasen-Schutz-Maske tragen. Generelle Ausnahmen gibt es bei gesundheitlichen Gründen.
Die Abstandsregelung für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben wurde auf einen Abstand von zwei Metern, der einzuhalten ist, ausgeweitet.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 25.01.2021 um 09:52 Uhr erstellt,
am 25.01.2021 um 09:54 Uhr veröffentlicht,
am 25.01.2021 um 09:54 zuletzt aktualisiert.