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Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht in ganz Oberösterreich
Covid-19: Ausreisetestpflicht auch für Bezirk Freistadt
Online seit 28.10.2021 um 18:04 Uhr, aktualisiert am 29.10.2021 um 08:09 Uhr
Aufgrund des stark steigenden Covid-19-Infektionsgeschehens wird ab Freitag die FFP2-Maskenpflicht in Oberösterreich ausgeweitet. Zudem gilt auch für den Bezirk Freistadt eine Ausreisetestpflicht.
Am Dienstag hat die Landespolitik bekanntgegeben, dass ab Freitag in Oberösterreich wieder für alle Kundinnen und Kunden in allen Geschäften, allen Einkaufszentren sowie für Besucherinnen und Besucher von Kultureinrichtungen wieder eine FFP2-Maskenpflicht gilt.
Bereits seit Dienstag gelten zum wiederholten Mal Ausreisekontrollen für den Bezirk Braunau am Inn mit einer derzeitigen 7-Tages-Inzidenz von 675. Ab Freitag gilt selbiges für den Bezirk Freistadt, der aktuell eine 7-Tages-Inzidenz von 525 aufweist.
"Für den Bezirk Freistadt tritt ab Freitag, 29. Oktober 2021 um 00:00 Uhr der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Für alle Personen, die den Bezirk Freistadt verlassen wollen, gilt daher - unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk - eine Ausreise-Testpflicht. Diese Maßnahme ist so lange beizubehalten, bis die 7-Tages-Inzidenz wieder unter 400 sinkt. Ein einmaliges Unterschreiten ist dafür ausreichend. Sollte die Impfquote im Bezirk auf 60 Prozent der Gesamtbevölkerung steigen, kann die Ausreise-Testpflicht schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 500 beendet werden. Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 vollimmunisiert wurden sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-19-Teilimpfung nach Verstreichen der in der oberösterreichischen Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster. Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tagen nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können", heißt es am Nachmittag seitens des Landes Oberösterreich.
Angespannt ist die Lage derzeit auch immer noch im Bezirk Gmunden, wo die 7-Tages-Inzidenz derzeit bei 606 liegt.
Ausreisekontrollen gelten ab Freitag übrigens auch für den an Oberösterreich unmittelbar angrenzenden niederösterreichischen Bezirk Amstetten.
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von Matthias Lauber
am 28.10.2021 um 18:02 Uhr erstellt,
am 28.10.2021 um 18:04 Uhr veröffentlicht,
am 29.10.2021 um 08:09 zuletzt aktualisiert.