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Bundeseinheitliche Covid-19-Maßnahmen ersetzen viel zitierten Fleckerlteppich an Verordnungen
Online seit 05.11.2021 um 20:51 Uhr
Wie erwartet haben sich Landeshauptleute und Bundesregierung Freitagabend geeinigt, den "Fleckerlteppich an Verordnungen" durch bundeseinheitliche Covid-19-Maßnahmen zu ersetzen.
Für Oberösterreich bedeutet das, dass ein Großteil der angekündigten Maßnahmen, die mit Montag (08.11.2021) in Kraft treten, nicht nur für Oberösterreich sondern für ganz Österreich gilt. Ab Montag gilt daher die FFP2-Maskenpflicht beispielsweise im Handel in ganz Österreich. 2-G-Regel überall dort, wo bis jetzt die 3-G-Regelung gilt. Davon ist beispielsweise die Gastronomie (mit Ausnahme der Nachtgastronomie, Hotellerie, Beherbergungsbetriebe, körpernahe Dienstleistungen und Besuche in Spitälern und Pflegeheimen betroffen. Die 2-G-Regelung gilt dann auch bei Veranstaltungen ab 25 Personen. Der Grüne Pass gilt aufgrund der notwendigen dritten Impfdosis nur neun Monate lang.
Der Hochinzidenzerlass - der beispielsweise die in letzter Zeit vermehrt kritisierten Ausreisekontrollen an den Bezirksgrenzen regelt - soll zudem ab Montag zumindest in dieser Form nicht mehr gelten.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 05.11.2021 um 20:47 Uhr erstellt,
am 05.11.2021 um 20:51 Uhr veröffentlicht,
am 05.11.2021 um 20:51 zuletzt aktualisiert.