Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Geisterfahrer gehen in Berufung
Online seit 19.09.2014 um 14:06 Uhr, aktualisiert um 14:11 Uhr
Nicht nur die Staatsanwaltschaft sondern auch der 55-jährige Mann, welcher bei seiner Geisterfahrt im Juli ein Mädchen (9) und ihren Bruder (20) tödlich verletzt hatte, meldete nun Berufung gegen das ihm auferlegte Strafmaß an.
Laut einem Bericht auf nachrichten.at hat nun auch der 55-jährige Geisterfahrer gegen die Höhe der Strafe Berufung angemeldet. Ihm sei die Strafe zu hoch, der Staatsanwaltschaft ist die Strafe zu niedrig. Die Verurteilung selbst stehe nicht in Frage, damit seit zwar die Verurteilung rechtskräftig, nur über die Höhe der Strafe hat das Oberlandesgericht Linz nach einer Prüfung erneut zu entscheiden.
Videostrecke
Tödlicher Geisterfahrerunfall | Dauer: 5:41 | 30.07.2014
Film: laumat.at | Kamera: Matthias Lauber | Schnitt: Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 19.09.2014 um 14:06 Uhr erstellt,
am 19.09.2014 um 14:11 zuletzt aktualisiert.