"Wiederbetätigung": Kündigung eines Mitarbeiters der Welser Ordnungswache war laut Gericht nicht zulässig
Im Streit um die Kündigung eines Mitarbeiters der Welser Ordnungswache ist nun ein Urteil gefallen. Die Kündigung wegen Wiederbetätigung sei nicht zulässig gewesen heißt es.
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Matthias Lauber Lokalredaktion
29.12.2020, 16:20 Uhr
Wels. Im Streit um die Kündigung eines Mitarbeiters der Welser Ordnungswache ist nun ein Urteil gefallen. Die Kündigung wegen Wiederbetätigung sei nicht zulässig gewesen heißt es.
Der Mitarbeiter der Welser Ordnungswache wurde gekündigt, nachdem ein Foto von dem Mann mit einer Hakenkreuzfahne aufgetaucht ist. Nach der Kündigung folgte ein Rechtsstreit, ob diese zulässige gewesen sei.
Erfreut über das Urteil zeigen sich am Montag die Grünen: "Zum einen war der Zeitpunkt, an dem das Foto auftauchte, schon sehr seltsam. Denn Peter S. hatte sich da längst vom Neonazismus distanziert und ist aus der FPÖ ausgetreten. Nach Auftauchen des Fotos wurde Peter S. fristlos entlassen. Dann begannen Jahre von seitens des Magistrates offenbar stümperhaft geführter Verfahren. Das besagte Foto sei im höchstpersönlichen Rahmen aufgenommen worden und gelte deswegen nicht als Entlassungsgrund", wird unter anderem Thomas Rammerstorfer von den Welser Grünen zitiert.
Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass das Magistrat den Gehalt mitsamt Zinsen für die letzten drei Jahre nachzahlen, sowie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss. Zudem muss der gekündigte Mitarbeiter wieder eingestellt werden.