Urteil: Pflegerin (54) wird nach Brandstiftung in Anstalt eingewiesen
Online seit 08.02.2019 um 07:37 Uhr
Im Prozess gegen eine 54-jährige Pflegerin (54) ist Donnerstagnachmittag das Urteil gesprochen worden. Die Frau wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Die Pflegerin, welche im Juli 2018 in Frankenburg am Hausruck (Bezirk Vöcklabruck) im Haus einer zu pflegenden 88-jährigen Frau einen Brand gelegt haben soll, wurde wegen Brandstiftung und Mordversuch schuldig gesprochen. Aus einem psychiatrischen Gutachten ging hervor, dass die Altenpflegerin psychisch krank sei, und daher auch nicht zurechnungsfähig sei. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Geschworenen folgten dem Antrag.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig, teilte man Freitagfrüh mit.
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Prozess | Dauer: 0:33 | 07.02.2019
Film: laumat.at | Kamera: Matthias Lauber | Schnitt: Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 08.02.2019 um 07:36 Uhr erstellt,
am 08.02.2019 um 07:37 Uhr veröffentlicht,
am 08.02.2019 um 07:37 zuletzt aktualisiert.