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vom 29.04.2025 07:54
Urteil
Urteil nach Angriff auf Pfleger: Somalier soll in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden
Fortgesetzt wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen 24-jährigen Asylwerber aus Somalia wegen Mordversuchs, Wiederbetätigung und gefährlicher Drohung.
laumat.at/Matthias Lauber
Matthias Lauber Lokalredaktion
29.06.2017, 21:11 Uhr
Lesezeit: 3 Minuten
Wels/Linz/Oberndorf bei Schwanenstadt. Fortgesetzt wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen 24-jährigen Asylwerber aus Somalia wegen Mordversuchs, Wiederbetätigung und gefährlicher Drohung.
Der Somalier sorgte im Dezember des vergangenen Jahres bei einer Adventaufführung einer Kindergartengruppe in Oberndorf bei Schwanenstadt (Bezirk Vöcklabruck) für Aufsehen, als er diese Aktion gestört hatte, auf die Bühne ging und während der Aufführung begann aus dem Koran vorzulesen. Im Jänner hat der Mann dann im Neuromed Campus des Linzer Kepler Universitätsklinikums einen Pfleger schwer attackiert und offenbar versucht ihn zu erwürgen. Arbeitskollegen des Pflegers konnten den Pfleger damals befreien und die Situation unter Kontrolle bringen. Bei der polizeilichen Befragung gab der Mann Medienberichten zufolge bekannt, dass er nach Österreich gekommen sei um "die Juden zu vernichten", zu dem soll er Sympathisant der radikalislamischen Al-Nusra-Front sein.
Das Urteil am Donnerstag lautete Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, eine Mordabsicht sahen die Geschworenen in ihrem Urteil nicht, sondern stimmte auf schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung. Bezüglich der Verstöße gegen das Verbotsgesetz hielt man den Somalier zwar für schuldig, Strafe gab es deswegen aber keine, weil er über die Gesetze aufgrund seiner kurzen Aufenthaltsdauer in Österreich noch nicht hätte Bescheid wissen müssen, so die Laienrichter.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung zu dem Urteil ab, daher ist es nicht rechtskräftig.
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