Fahrzeuge dürfen künftig wieder von Burghausen nach Hochburg-Ach fahren
Urteil im Brückenstreit: Einbahnregelung auf Salzachbrücke durch Gericht aufgehoben
Online seit 30.03.2022 um 11:15 Uhr
Ein Urteil hat es am Dienstag rund um eine sonderbare Einbahnregelung auf einer Grenzbrücke zwischen Hochburg-Ach (Bezirk Braunau am Inn) und dem deutschen Burghausen (Landkreis Altötting, Bayern, Deutschland) auf der anderen Seite der Salzach gegeben.
Das Verwaltungsgericht München musste im Fall einer umstrittenen Einbahnregelung auf der Brücke über die Salzach zwischen Hochburg-Ach und Burghausen entscheiden. In Burghausen wurde am 01. Jänner 2021 "versuchsweise" eine Einbahnregelung auf der Alten Salzachbrücke eingeführt, sodass man mit dem PKW zwar von Österreich nach Deutschland fahren durfte, aber nicht von Deutschland nach Österreich. Ein Pendler, der durch diese Regelung einen Umweg fahren musste, hat gegen diese Regelung geklagt und das Gericht hat nach einem vorangegangenen Lokalaugenschein nun Dienstag entschieden, dass die Einbahnregelung umgehend aufgehoben werden muss.
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von Matthias Lauber
am 30.03.2022 um 10:50 Uhr erstellt,
am 30.03.2022 um 11:15 Uhr veröffentlicht,
am 30.03.2022 um 11:15 zuletzt aktualisiert.