Teilbedingte Haftstrafe nach tödlicher Explosion bei Abfallverwertungsbetrieb in Hörsching
Online seit 20.04.2021 um 15:21 Uhr
Mit einer teilbedingten Haftstrafe endete am Dienstag am Landesgericht Linz der Prozess nach einer tödlichen Explosion bei einem Abfallverwertungsbetrieb in Hörsching (Bezirk Linz-Land).
Am Landesgericht Linz wurde am Dienstag der damals leitende Mitarbeiter des Standortes des Entsorgungsunternehmens zu zwölf Monaten Haft - davon drei Monate unbedingt - verurteilt. Der Mann soll damals dem Schichtleiter den folgenschweren Auftrag gegeben haben, 6.500 Dosen eines Deosprays in einer Müllpresse zu verpressen. Die Folge war eine gewaltige Explosion mit anschließendem Brand. Neun Personen erlitten teils schwere Verletzungen, der 44-jährige Schichtleiter erlag nach über einem Monat in einer Spezialklinik seinen schweren Verletzungen.
Der Angeklagte erklärte beim Prozess, die Warnhinweise nicht gesehen zu haben und erklärte, dass ihm der Fehler leid tue.
Der Mann wurde wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und umweltgefährdendem Behandeln und Verbringen von Abfällen zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt. Das Urteil wurde von den Beteiligten angenommen und ist daher bereits rechtskräftig.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Christian Schürrer
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Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 20.04.2021 um 15:18 Uhr erstellt,
am 20.04.2021 um 15:21 Uhr veröffentlicht,
am 20.04.2021 um 15:21 zuletzt aktualisiert.