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"Vorübergehende Abnahme" in Oberösterreich zuletzt nach 223 km/h
Raserautos: Dauerhafte Abnahme und Versteigerung stellt sich scheinbar oft als schwierig heraus
Online seit 22.03.2024 um 15:19 Uhr
Nachdem einem Raser am späten Mittwochabend auf der A1 Westautobahn das Fahrzeug vorläufig abgenommen wurde, wird die dauerhafte Abnahme und Versteigerung nun als eher unwahrscheinlich eingestuft.
Seit 01. März 2024 kann die Polizei Rasern das Auto abnehmen. Die vorgesehene Beschlagnahmung und anschließende Versteigerung dürfte - wie am Freitag mehrere Medien berichten und im Vorfeld von Verkehrsjuristen vorhergesehen - nur selten eintreffen. Österreichweit gab es fast täglich Meldungen von beschlagnahmten Raser-Fahrzeugen. In den meisten Fällen musste das Fahrzeug wieder zurückgegeben werden. Als wahrscheinlich gilt dies offenbar nun auch im Falle des auf der A1 Westautobahn bei Allhaming (Bezirk Linz-Land) angehaltenen Rasers: Ein serbischer Lenker war am späten Mittwochabend zwischen Sattledt und Sipbachzell mit 223 km/h anstatt maximal erlaubter 130 km/h gemessen worden. In dem Fall dürfte sich die "negative Prognoseeinschätzung" als schwierig erweisen, welche - wie Juristen erklärten - bei ausländischen Staatsbürgerinnen beziehungsweise Staatsbürgern in der Regel grundsätzlich schwieriger sei, als bei Österreicherinnen und Österreichern.
Der 36-jährige serbische Staatsbürger aus der Schweiz durfte aufgrund der rechtlichen Lage sogar seinen Führerschein behalten. In Österreich gilt für ihn lediglich ein Lenkverbot für die Dauer von sechs Monaten. In anderen Ländern darf der serbische Staatsbürger weiter unbehelligt ein Fahrzeug lenken.
Der Vorfallsort auf der A1 Westautobahn bei Sattledt (Bezirk Wels-Land).
Foto: laumat/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 22.03.2024 um 13:01 Uhr erstellt,
am 22.03.2024 um 15:19 Uhr veröffentlicht,
am 22.03.2024 um 15:19 zuletzt aktualisiert.