Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) besichtigte bei Arbeitsgespräch verunreinigte Hausbrunnen
Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) war Dienstagmittag aus Anlass der verunreinigten Hausbrunnen in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) für ein kurzes Gespräch vor Ort.
laumat.at/Matthias Lauber
Matthias Lauber Lokalredaktion
16.09.2020, 11:53 Uhr
Ohlsdorf/Pinsdorf/Regau. Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) war Dienstagmittag aus Anlass der verunreinigten Hausbrunnen in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) für ein kurzes Gespräch vor Ort.
Mittlerweile ist bereits seit mehreren Wochen bekannt, dass mehrere Hausbrunnen - zwei Hausbrunnen in Ohlsdorf, ein Hausbrunnen in Regau, sowie eine Quelle in Pinsdorf mit Pestiziden belastet sind. Bereits vor rund zwei Wochen machte sich Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne) ein Bild von der Situation vor Ort und versprach umgehende Maßnahmen. Kaineder als Umweltlandesrat sicherte zwar Maßnahmen zu, zuständig für Wasserwirtschaft sei aber sein Amtskollege Wolfgang Klinger (FPÖ). Am Dienstag machte sich nun auch der für Wasserwirtschaft zuständige Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) ein Bild von der Situation vor Ort. Nach einem Arbeitsgespräch mit der Lokalpolitik vor Ort - von der Verunreinigung betroffen ist ein Bereich, der in die Zuständigkeit von drei Gemeinden und dabei zwei Bezirken fällt, was die Sache auch dahingehend nicht gerade erleichtert - und besuchte einen Hausbesitzer, dessen Brunnen eine erhebliche Verunreinigung aufweist. Die Verantwortlichen des Landes sprachen hinter vorgehaltener Hand bereits davon, dass der Verursacher - ein Entsorgungsunternehmen - bereits eindeutig zu sein scheint. Die betroffenen Hausbrunnenbesitzer hingegen drängen in erster Linie auf eine Lösung. Die gesetzliche Regelung stößt den Betroffenen aus einem Grund sauer auf: Sie seien selbst dafür verantwortlich, dass die Wasserqualität passen müsse, wie Landesrat Klinger mehrmals die rechtliche Lage betonte. Gegenargumentation der Betroffenen: Wenn sie die Brunnen nun auf eigene Kosten sanieren lassen würden, würde die Verunreinigung vermutlich wieder auftreten, weil sie ja nicht im eigenen Brunnen entstanden sei.
"Die einzige Möglichkeit, zivilrechtlich die dadurch entstehenden Kosten zurück zu erkämpfen könne keine Lösung sein, wenn sich schon das Land offensichtlich schwer tue, dem Unternehmen die Grenzen aufzuzeigen", so einer der Betroffenen im Gespräch mit laumat|at.
Die Erschließung der betroffenen Objekte durch eine öffentliche Wasserversorgungsleitung schien zu Gesprächsabschluss vorerst der einzige Lösungsansatz, auch wenn dadurch Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, deren Brunnen derzeit von dem Problem nicht akut betroffen sind, an das Versorgungsnetz anschließen müssten.