Jonas wieder zurück bei seiner Mutter und Großmutter
Online seit 17.02.2012
Jonas, welcher der leiblichen Mutter vor rund zwei Monaten vom Jugendamt abgenommen wurde, wurde vom Jugendamt der 18-jährigen am Freitagnachmittag wieder zurückgegeben.
Der Familienrichter des Bezirksgerichts Lambach, entschied zuvor, dass der Bub "umgehend" zu seiner leiblichen Mutter zurückkehren soll. Jonas war der 18-Jährigen abgenommen worden. Die Begründung war unter anderem, weil die Großmutter unter anderem wegen nicht bezahlter Strafzettel in Haft müsse. Vom Gericht wurde diese Entscheidung nun wieder rückgängig gemacht.
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von Matthias Lauber
am 17.02.2012 erstellt.