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Geldforderung wegen fragwürdigem DSGVO-Verstoß
"Google Fonts": Massenhaft verschickte Abmahnungen eines Rechtsanwalts sorgen für Ärger
Online seit 25.08.2022 um 16:10 Uhr
Massenhaft verschickte Abmahnungen eines Rechtsanwalts aus Niederösterreich schlagen derzeit hohe Wellen und sorgen für Ärger bei Webseitenbetreiberinnen und -betreibern.
Wie Medienberichten der letzten Tage zu entnehmen ist, verschickte ein Anwalt aus Niederösterreich in den vergangenen Tagen und Wochen offensichtlich abertausende Abmahnungen und forderte Geldbeträge von den Verantwortlichen.
Der Vorhalt lautet jeweils, dass die Webseitenbetreiber die jeweiligen Webseiten nicht gemäß der Datenschutzgrundverordnung betrieben hätten.
laumat|at hat von besagtem Anwalt ebenso ein Schreiben erhalten. Darin wird die Unterlassung, eine Datenschutzauskunft sowie ein Schadensersatz gefordert, weil vor der Bestätigung des sogenannten "Cookie-Banners" bereits eine Google-Font-Schriftart eingebunden gewesen ist. Der Schaden sei durch die Weitergabe der IP-Adresse erfolgt.
"Dass die Abmahnschreiben ohne genauerer Prüfung erfolgt sind, belegt allein schon der im Schreiben eingefügte vermeintliche Beweis, wo in unserem Fall zwar der Quellcode der Startseite von www.laumat.at abgebildet ist, aber weit vor den Schriftart-Tags schon wieder abgeschnitten ist. Eine Zustimmung zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO ist unserer Ansicht nach dann notwendig, wenn wie vorgehalten die IP-Adressen auf Google-Servern verarbeitet werden würden. Genau das verneint aber Google bereits auf der zu Google-Fonts gehörenden FAQ-Seite. "IP-Adressen werden nicht protokolliert." ist dort ausdrücklich zu lesen", erklärt Matthias Lauber, Betreiber der Webseite laumat|at.
Zahlreiche IT-Experten sind daher der Überzeugung, dass eine Zustimmung für eine derartige Einbindung überhaupt nicht notwendig sei.
Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat ebenso wie zahlreiche Vertretungen in anderen Bundesländern in den vergangenen Tagen eine ganze Flut an diesbezüglichen Anfragen erhalten. Rechtliche Schritte prüft die Wirtschaftskammer derzeit.
Reagiert hat mittlerweile auch die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich und hat aufgrund der zahlreichen Beschwerden ein Ermittlungsverfahren rund um die Vorgehensweise des Anwalts eingeleitet: "Wir haben aufgrund der gewählten Vorgehensweise und der zahlreichen Beschwerden von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", heißt es auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Vermutlich automatisch angefertigte Quellcode-Auszüge sollen als Beweis dienen.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Google selbst bestreitet eine Protokollierung der IP-Adressen.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 25.08.2022 um 16:05 Uhr erstellt,
am 25.08.2022 um 16:10 Uhr veröffentlicht,
am 25.08.2022 um 16:10 zuletzt aktualisiert.