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Fünf Monate bedingte Haft wegen tödlichem Sturz einer 80-Jährigen in eine Jauchegrube
Online seit 24.01.2017 um 16:59 Uhr, aktualisiert am 25.01.2017 um 12:23 Uhr
In Wels fand am Dienstag der Prozess gegen einen Landwirt aus Frankenburg am Hausruck statt, nachdem eine 80-jährige Frau auf dessen Grundstück in eine Jauchegrube gestürzt und dabei ums Leben gekommen war.
Dienstagnachmittag wurde am Landesgericht Wels ein Landwirt aus Frankenburg am Hausruck zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt, nachdem im September des vergangenen Jahres auf seinem Grundstück eine 80-jährige Frau beim Pflücken von Hollerbeeren in eine Jauchegrube gestürzt und dabei ums Leben gekommen war. Eine Jauchegrube war mit Eternitplatten abgedeckt, als die 80-Jährige auf die Eternitplatten gestiegen ist, brachen diese durch und die Frau stürzte in die Jauchegrube und ertrank. Der Landwirt, musste sich am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 24.01.2017 um 16:59 Uhr erstellt,
am 25.01.2017 um 12:23 zuletzt aktualisiert.