Betriebsordnung im Hallenbad wird nach Diskriminierungsvorwurf geändert
Online seit 13.02.2015 um 22:35 Uhr
Reagiert hat man am Donnerstag in der Trauner Gemeinderatssitzung auf den Diskriminierungsvorwurf eines blinden Badegastes, welcher ohne erwachsene Begleitperson im städtischen Hallenbad nicht mehr schwimmen gehen durfte.
Im Dezember war für Dietmar Janoschek der Badespaß bereits an der Kassa des Badezentrums zu Ende. Weil er ohne Begleitperson kam, obwohl er sich zuvor in Begleitung eines Bekannten das Bad genau zeigen lassen hat und merkte, dass er keine weitere Hilfe benötigt, wurde ihm der Zutritt verwehrt. Janoschek zeigte dieses Problem auf. Am Donnerstag reagierte der Gemeinderat und stimmte einstimmig für eine Änderung der Betriebsordnung.
Dietmar Janoschek im Dezember 2014 vor dem Badezentrum Traun.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 13.02.2015 um 22:35 Uhr erstellt.