St. Florian am Inn. In St. Florian am Inn (Bezirk Schärding) hat die Polizei am Dienstag gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft und dem Land Oberösterreich Kontrollen durchgeführt. Es gab 73 Anzeigen und eine Führerscheinabnahme.
Bezirk Schärding
Am 22. April 2025 von 08:30 bis 15:35 Uhr wurden im Bereich St. Florian am Inn, Ortschaft Pramerdorf, nächst der B137 Innviertler Straße, technische Unterwegskontrollen durchgeführt. An den Kontrolltätigkeiten waren drei Organe der Oberösterreichischen Landesregierung, drei Organe der Bezirkshauptmannschaft Schärding und sieben Polizeibedienstete beteiligt. Im Zuge der Kontrollen konnte eine Vielzahl an Verwaltungsübertretungen festgestellt werden. Insgesamt werden 73 Anzeigen wegen technischer Mängel und sonstiger Delikte an die Bezirkshauptmannschaft Schärding angezeigt. Einem Lenker musste wegen übermäßigem Alkoholgenusses der Führerschein vorläufig abgenommen werden. Vier Fahrzeuglenker beglichen an Ort und Stelle die begangene Verwaltungsübertretung mittels Organmandat. Sechs Lenker müssen ihre Fahrzeuge in Zukunft gem. §56 Kraftfahrgesetzes bei der Landesregierung überprüfen lassen. Zudem wurde während der Dauer der Kontrolltätigkeiten die dortig beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) durch ein ziviles Radarfahrzeug überwacht. Dieses konnte im Zeitraum 08:30 bis 11:30 Uhr und 13:15 bis 15:35 Uhr insgesamt 2.335 Fahrzeuge erfassen, von den erfassten Fahrzeugen haben zumindest 258 Fahrzeuge erheblich die Geschwindigkeit überschritten. Diese werden daher an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Schärding angezeigt.
"waren drei Organe der Oberösterreichischen Landesregierung, drei Organe der Bezirkshauptmannschaft Schärding und sieben Polizeibedienstete beteiligt. Im Zuge der Kontrollen konnte eine Vielzahl an Verwaltungsübertretungen festgestellt werden. Insgesamt werden 73 Anzeigen wegen technischer Mängel und sonstiger Delikte an die Bezirkshauptmannschaft Schärding angezeigt. Einem Lenker musste wegen übermäßigem Alkoholgenusses der Führerschein vorläufig abgenommen werden. Vier Fahrzeuglenker beglichen an Ort und Stelle die begangene Verwaltungsübertretung mittels Organmandat. Sechs Lenker müssen ihre Fahrzeuge in Zukunft gemäß §56 des Kraftfahrgesetzes (Besondere Überprüfung) bei der Landesregierung überprüfen lassen. Zudem wurde während der Dauer der Kontrolltätigkeiten die dortig beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) durch ein ziviles Radarfahrzeug überwacht. Dieses konnte im Zeitraum 08:30 bis 11:30 Uhr und 13:15 bis 15:35 Uhr insgesamt 2.335 Fahrzeuge erfassen, von den erfassten Fahrzeugen haben zumindest 258 Fahrzeuge erheblich die Geschwindigkeit überschritten. Diese werden daher an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Schärding angezeigt."
Polizei Oberösterreich
Presseaussendung