Kurzmeldung

Klärung eines Straßenraubes

Klärung eines Straßenraubes

Online seit 21.11.2023 um 09:46 Uhr

Braunau am Inn.

In der Nacht auf 06. August 2023 wurden zwei, auf ein Taxi wartende, Männer, 23 und 37 Jahre alt, beide aus dem Bezirk Braunau am Inn, am Stadtplatz in Braunau am Inn, grundlos von einer Personengruppe angegriffen, mehrmals geschlagen und den beiden Opfern in Folge ein Mobiltelefon sowie weitere Wertgegenstände geraubt. Nach lautstarken Hilferufen der am Boden liegenden Opfer, flüchteten die Täter vorerst in unbekannte Richtung und folglich in das benachbarte Deutschland. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen durch mehrere Streifen blieben erfolglos. Die beiden Opfer wurden im Zuge des Überfalles verletzt und mussten im Krankenhaus St. Josef Braunau behandelt werden. Im Rahmen der mehrwöchigen Ermittlungen, unter Einbindung von Hinweisen aus der Bevölkerung, konnte ein in Deutschland aufhältiger, syrischer Staatsbürger als Haupttäter, sowie daraufhin dessen 15-jähriger Bruder als Mittäter ausgeforscht werden. Für den zu dieser Zeit unsteten, 18-jährigen Haupttäter wurde im Wege der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ein europäischer Haftbefehl erwirkt, welcher nach Zielfahndungsmaßnahmen und in grenzüberschreitender Zusammenarbeit am 10. Oktober 2023 in Niederbayern (Deutschland) vollzogen werden konnte. Der Syrer befand sich seither in Auslieferungshaft. Am 07. November 2023 wurde der 18-jährige Haupttäter an österreichische Behörden ausgeliefert und nach Abschluss seiner Vernehmung, in welcher er sich umfassend geständig zeigte, in die Justizanstalt Ried im Innkreis eingeliefert. Als Motiv für die Tat nannte der Syrer "falsche Blicke" und fehlenden Respekt gegenüber seiner arabischen Herkunft. Im Zuge der umfassenden Ermittlungen wurden mehrere Jugendliche ausgeforscht, welche die Tat gefilmt und in Folge über Soziale Medien verbreitet haben. Die Videos wurden gesichert. Sämtliche zur Tatzeit anwesende Jugendliche werden der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis wegen "Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung" zur Anzeige gebracht, berichtet die Polizei.








von Matthias Lauber
am 21.11.2023 um 09:46 Uhr erstellt,
am 21.11.2023 um 09:46 Uhr veröffentlicht.



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