Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen laumat.at media e.U.

Stand: 01. Jänner 2015

1. Geltung, Vertragsabschluss, Haftung

1.1. laumat.at media e.U. erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von laumat.at media e.U. schriftlich bestätigt werden. Sonderbestimmungen (z.B.: für den Erwerb und für die Verwendung von Fotos/Filmmaterial) sind hier gesondert gekennzeichnet und gelten dann nur für die angegebenen Leistungen/Produkte/Arbeiten.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch laumat.at media e.U. bedarf es nicht.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5. Die Angebote der laumat.at media e.U. sind freibleibend und unverbindlich.
1.6. laumat.at media e.U. behält sich vor, die AGB jederzeit zu verändern bzw. zu erweitern. Die AGB in der gültigen Fassung können jederzeit auf der Webseite der laumat.at media e.U. unter "https://www.laumat.at/agb,static,0.html" eingesehen werden.


2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die laumat.at media e.U., sowie einem allfälligen Protokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die laumat.at media e.U.. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit durch die laumat.at media e.U..
2.2. Alle Leistungen der laumat.at media e.U. (insbesondere alle Entwürfe, elektronische Dateien und dergleichen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3. Der Kunde wird der laumat.at media e.U. zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der laumat.at media e.U. wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die laumat.at media e.U. haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die laumat.at media e.U. wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die laumat.at media e.U. schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.


3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1. Die laumat.at media e.U. ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die laumat.at media e.U. wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3. Soweit die laumat.at media e.U. notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der laumat.at media e.U..


4. Termine

4.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der laumat.at media e.U. schriftlich zu bestätigen.
4.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der laumat.at media e.U. aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die laumat.at media e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Befindet sich die laumat.at media e.U. in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der laumat.at media e.U. schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


5. Vorzeitige Auflösung

5.1. Die laumat.at media e.U. ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der laumat.at media e.U. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der laumat.at media e.U. eine taugliche Sicherheit leistet;
- über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die laumat.at media e.U. fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.


6. Honorar

6.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der laumat.at media e.U. für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die laumat.at media e.U. ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 500,00, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die laumat.at media e.U. berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
6.2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die laumat.at media e.U. für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3. Alle Leistungen der laumat.at media e.U., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der laumat.at media e.U. erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.4. Kostenvoranschläge der laumat.at media e.U. sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der laumat.at media e.U. schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die laumat.at media e.U. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5. Für alle Arbeiten der laumat.at media e.U., die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der laumat.at media e.U. das vereinbarte Honorar. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an berits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der laumat.at media e.U. zurückzustellen.
6.6. Sonderbestimmungen für die Verwendung von Foto- und Filmmaterial:
6.6.1. Die Verwendung des Foto- und Filmmaterials von laumat.at media e.U. ist grundsätzlich kostenpflichtig, außer es steht bei den Fotos der Hinweis „honorarfrei“, bzw. ein Hinweis, für was das jeweilige Foto/Filmaterial / die jeweiligen Fotos/Filmmaterialien honorarfrei verwendet werden dürfen.
6.6.2. Das angegebene/vereinbarte Honorar gilt nur für die einmalige Verwendung und zum angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Falls der Kunde keine genauen Verwendungsangaben macht, ist die laumat.at media e.U. berechtigt, ein Honorar festzulegen, ausgenommen sind honorarfreie Fotos / honorarfreies Filmmaterial.


7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1. Das Honorar ist mit Rechnungserhalt sofort zahlbar und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der laumat.at media e.U. gelieferte bzw. gefertigte Arbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der laumat.at media e.U..
7.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der laumat.at media e.U. die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben (Zahlungserinnerungen) in üblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die laumat.at media e.U. sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen, Teilleistungen und Aufträge sofort fällig stellen. Weiters ist die laumat.at media e.U. nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die laumat.at media e.U. für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der laumat.at media e.U. aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der laumat.at media e.U. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
7.5. Sonderbestimmungen für die Verwendung von Pressefotos:
7.5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung eines Bildes entsprechend mit dem Urhebervermerk zu versehen. Wird diese Verpflichtung verletzt, wird von der laumat.at media e.U. ein Honorar berechnet, grundsätzlich mindestens das Grundhonorar zuzüglich einem Zuschlag von 100 % auf das vereinbarte oder beanspruchende Grundhonorar.
7.5.2. Bei jeder Veröffentlichung ist unaufgefordert ein Belegexemplar kostenlos zuzusenden.
7.5.3. Bei der Online-Nutzung im Internet ist eine Email mit der Url-Angabe der betreffenden Seite(n) an office@laumat.at zu schicken, alternativ können Sie auch einen Screenshot der betroffenen Seite(n) senden.


8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1. Alle Leistungen der laumat.at media e.U., einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der laumat.at media e.U. und können von der laumat.at media e.U. jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der laumat.at media e.U. jedoch ausschließlich in Österreich nutzen (sofern nicht anders vereinbart). Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der laumat.at media e.U. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der laumat.at media e.U. dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
8.2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der laumat.at media e.U., wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der laumat.at media e.U. und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
8.3. Für die Nutzung von Leistungen der laumat.at media e.U., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der laumat.at media e.U. erforderlich. Dafür steht der laumat.at media e.U. und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4. Für die Nutzung von Leistungen der laumat.at media e.U. bzw. von Werbemitteln, für die die laumat.at media e.U. konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der laumat.at media e.U. notwendig.
8.5. Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der laumat.at media e.U. im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
8.6. Der Kunde haftet der laumat.at media e.U. für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.


9. Kennzeichnung

9.1. Die laumat.at media e.U. ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die laumat.at media e.U. und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2. Die laumat.at media e.U. ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


10. Gewährleistung

10.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die laumat.at media e.U., verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die laumat.at media e.U. zu. Die laumat.at media e.U. wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der laumat.at media e.U. alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die laumat.at media e.U. ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die laumat.at media e.U. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
10.3. Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die laumat.at media e.U. haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der laumat.at media e.U. gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.


11. Haftung und Produkthaftung

11.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der laumat.at media e.U. für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2. Jegliche Haftung der laumat.at media e.U. für Ansprüche, die auf Grund der von der laumat.at media e.U. erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die laumat.at media e.U. ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die laumat.at media e.U. nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die laumat.at media e.U. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der laumat.at media e.U.. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.


12. Sonderbestimmungen für den Bereich Fotos/Filmmaterial
Zusätzlich zu den vorhergehenden Bedingungen zur Verwendung von Fotos/Filmmaterialien sind folgende Punkte ebenfalls zu beachten:

12.1. laumat.at media e.U. und die durch sie vertretenen FotografInnenen/Hersteller des Filmmaterials haften nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen (bei Sammlungen, Museen,...) obliegt dem Kunden, sofern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung von laumat.at media e.U. ausdrücklich schriftlich zugesichert wird. laumat.at media e.U. übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung des Bildmaterials. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
12.2. Alle Bilder, auch jene Bilder die durch den Hinweis „honorarfrei“ gekennzeichnet sind, dürfen nur dem Hinweis bzw. Hersteller/Urheber „laumat.at“, „laumat.at / Name des Fotografen“ oder „laumat.at / Name des Herstellers des Filmmaterials“ veröffentlicht werden, dies muss deutlich und eindeutig dem Foto-/Filmmaterial zuordenbar geschehen, im Sinne des Welturheberrechtsabkommens.
12.3. Es dürfen auch keine Fotos oder Filmmaterialien auf welche Art und Weise auch immer verändert und umgestaltet werden, digitalisiert und weiterverbreitet werden.
12.4. Die laumat.at media e.U. übernimmt keine Haftung für durch die Verwendung des Foto-/Filmmaterials eventuell entstehenden Verletzungen von Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter. Die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind - soweit nicht ausdrücklich anders erklärt - vom Kunden/Verwender selbst zu klären.
12.5. Der Kunde ist auch für die Bildtexte verantwortlich, dazu hat er auch die publizistischen Grundsätze des Pressekodex zu beachten.


13. Datenschutz

13.1 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die laumat.at media e.U. die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, Email, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.


14. Anzuwendendes Recht

14.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der laumat.at media e.U. und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der laumat.at media e.U., Wels. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die laumat.at media e.U. die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der laumat.at media e.U. und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der laumat.at media e.U. sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die laumat.at media e.U. berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.